Wissen durch Erfahrung

Tore

Türen

Antriebe

Feststellanlagen

Metallbau & Schlosserarbeiten

Windeberger Landstraße 34 99974 Mühlhausen - Unstrut-Hainich-Kreis - Thüringen Telefon 0 36 01 / 48 11-0 email service@tor-koenig.de Öffnungszeiten mo-do 07:00-16:00 Uhr & fr 07:00-12:15 Uhr
Sie wollen Feuerschutztüren im Tagesbetrieb bei weiterhin voller Funktion der Feuerschutztür zum Brandschutz offen halten? So genannte

Feststellanlagen für Rauch- und Feuerschutzabschlüsse

und deren turnusmäßig vorgeschriebene Prüfungen bekommen Sie von uns! Senden Sie uns gern Ihre
Rauch- und Feuerschutzabschlüsse behindern in ihrem geschlossenen Zustand die Rauch- und Feuerausbreitung in Gebäuden. Daher müssen diese Abschlüsse stets selbstschließend sein und stets funktionsfähig gehalten werden. Das Verkeilen, Festbinden oder sonstige Arretieren dieser Türen ist daher verboten! Für den Kunden- und Mitarbeiterverkehr ist die ständig neu zu öffnende und anschließend wieder selbstständig ins Schloß fallende Tür jedoch ein Hindernis. Es ist wünschenswert diese Tür offen zu halten. Für diesen Anwendungsfall kommen Feststellanlagen zum Einsatz. Feststellanlagen gewährleisten die zugelassene Offenhaltung von Türen und den Abbruch der Offenhaltung bei Erkennung eines Brandes ohne manuelles Eingreifen einer Person, sodaß die selbstschließende Tür schließen kann. Eine Feststellanlage besteht aus: • mindestens 1 Rauchschalter (bei Tür mit Rauchschutzfunktion zwingend Rauchschalter notwendig; bei Feuerschutztür ohne Rauchschutzfunktion auch Thermoschalter zulässig) • 1 Feststellvorrichtung • 1 separate Energieversorgung für jede einzelne Feststellanlage (Netzgerät) • 1 Auslösevorrichtung Die Kombination der eingesetzten Komponenten muß miteinander geprüft und zugelassen sein. Weitere Anforderungen: - Die Feststellanlage muß normenkonform montiert worden sein. - Die Feststellanlage muß nach Montage durch, vom Feststellanlagenhersteller autorisiertes, Fachpersonal abgenommen werden. - Verschiedene Wartungsintervalle mit verschiedenem Arbeitsumfang müssen durch verschiedene Beteiligte (hierbei mindestens 1 x jährlich durch Fachpersonal) vorgenommen werden. Hinweis: Für unser Angebot zur Nachrüstung eines bereits bestehenden Rauch- und /oder Feuerschutzabschlusses mit einer Feststellanlage ist im Regelfall eine Ortsbesichtigung notwendig, da durch rauchdurchlässige oder rauchundurchlässige Decken sowie verschiedene Größen und Sturzhöhen der Bauelemente eine zugehörige, normenkonform zulässig montierte, Feststellanlage auf den Einzelfall abgestimmte Rauchschaltermengen mit einzelfallabhängigen Montagepositionen erfordert.

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Rauch- und Feuerschutzabschlüsse behindern in ihrem geschlossenen Zustand die Rauch- und Feuerausbreitung in Gebäuden. Daher müssen diese Abschlüsse stets selbstschließend sein und stets funktionsfähig gehalten werden. Das Verkeilen, Festbinden oder sonstige Arretieren dieser Türen ist daher verboten! Für den Kunden- und Mitarbeiterverkehr ist die ständig neu zu öffnende und anschließend wieder selbstständig ins Schloß fallende Tür jedoch ein Hindernis. Es ist wünschenswert diese Tür offen zu halten. Für diesen Anwendungsfall kommen Feststellanlagen zum Einsatz. Feststellanlagen gewährleisten die zugelassene Offenhaltung von Türen und den Abbruch der Offenhaltung bei Erkennung eines Brandes ohne manuelles Eingreifen einer Person, sodaß die selbstschließende Tür schließen kann. Eine Feststellanlage besteht aus: • mindestens 1 Rauchschalter (bei Tür mit Rauchschutzfunktion zwingend Rauchschalter notwendig; bei Feuerschutztür ohne Rauchschutzfunktion auch Thermoschalter zulässig) • 1 Feststellvorrichtung • 1 separate Energieversorgung für jede einzelne Feststellanlage (Netzgerät) • 1 Auslösevorrichtung Die Kombination der eingesetzten Komponenten muß miteinander geprüft und zugelassen sein. Weitere Anforderungen: - Die Feststellanlage muß normenkonform montiert worden sein. - Die Feststellanlage muß nach Montage durch, vom Feststellanlagenhersteller autorisiertes, Fachpersonal abgenommen werden. - Verschiedene Wartungsintervalle mit verschiedenem Arbeitsumfang müssen durch verschiedene Beteiligte (hierbei mindestens 1 x jährlich durch Fachpersonal) vorgenommen werden. Hinweis: Für unser Angebot zur Nachrüstung eines bereits bestehenden Rauch- und /oder Feuerschutzabschlusses mit einer Feststellanlage ist im Regelfall eine Ortsbesichtigung notwendig,

da durch rauchdurchlässige oder rauchundurchlässige Decken sowie verschiedene Größen und Sturzhöhen der

Bauelemente eine zugehörige, normenkonform zulässig montierte, Feststellanlage auf den Einzelfall abgestimmte

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